Durch das königliche Edikt „Einrichtung und Instruktion der Landgerichte und Gerichte im Herzogtum Cleve und Grafschaft Mark“ vom 03.10.1753 wurden diese Amts- und Stadtgerichte erstmalig zu Landgerichten kombiniert.
An die Stelle dieser so geschaffenen Landgerichte traten unter napoleonischer Herrschaft und mit der Einführung der französischen Gerichtsverfassung im Jahre 1812 "Tribunale", die jedoch auch nur von kurzer Dauer waren. Seit 1814 übte das Hagener Gericht seine Tätigkeit zunächst wieder unter der Bezeichnung "Landgericht" aus, und zwar bis 1832 in einem Mietshaus in der Stadtmitte.
Nach der preußischen Revolution von 1848 wurde dieses Landgericht im Jahre 1854 aufgelöst. An seine Stelle trat ein Kreisgericht, dass im Jahre 1866 ein vom Justizfiskus finanziertes neues Kreisgerichtsgebäude in der Hochstraße bezog.
Die Gründung des deutschen Reiches 1871 führte im Jahre 1877 zu einem reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetz. Aufgrund dessen wurde am 26.07.1878 der Landgerichtsbezirk Hagen errichtet.
Die steigenden Bevölkerungszahlen in Hagen und die damit verbundene Zunahme an Verfahren machten die in der Zeit von 1923 bis 1925 an der Heinitzstraße errichteten und noch heute genutzten Justizneubauten erforderlich.
Diese wurden durch das Amtsgericht gemeinsam mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft (heute in der Lenzmannstraße) am 18.11.1925 bezogen.
Die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen befindet sich seit 1991 in einem eigenen Dienstgebäude an der Hagener Strasse.
Die Justizvollzugsanstalt Hagen ist seit 1923 in der Gerichtsstrasse, an der Rückseite des Justizzentrums, auf einer Gesamtfläche von 4050m² untergebracht.